1. Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie vom KMW Ingenieurbüro für
den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Mit Vertragsabschluss gelten diese Bedingungen als vereinbart.
1.4 Hinweisen des Auftraggebers auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen in Gegenbestätigungen oder Bestellungen wird hiermit
widersprochen.
2. Angebote und Preisstellung
2.1 Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur mündlichen oder
schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. eine
Auftragsbestätigung durch KMW Ingenieurbüro.
Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein
Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen.
2.2 Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für
eine Dienstleistung sind die vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen
Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Lasten- bzw. Pflichtenhefte
sowie verbindliche Absprachen.
2.3 Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung
berechtigen KMW Ingenieurbüro zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
2.4 Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu
diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
3. Liefertermine und Lieferfristen
3.1 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden,
beginnen an dem Tag, an dem diese gemäß schriftlicher Vereinbarung zustande
kommen. Sollte auch nur eine der Parteien der Ansicht sein, dass
Einzelheiten der Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst nach
völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
4. Gewährleistung
4.1 Sollten von KMW Ingenieurbüro gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte
Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf
Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der
Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen,
mit der Maßgabe, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist
ablehne. Sollte die angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat der
Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.
4.2 Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels
unmöglich ist oder von KMW Ingenieurbüro verweigert wird, oder wenn die
sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes
Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist.
4.3
Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf
gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung
beruhen gilt:
- KMW Ingenieurbüro haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige
mittelbare Schäden
- Für unmittelbare Schäden haftet KMW Ingenieurbüro nur, wenn ihm
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
- Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten
Nettopreises der Konstruktion bzw. Dienstleistung beschränkt.
4.4 Der Auftraggeber hat KMW Ingenieurbüro festgestellte Mängel innerhalb
von 14 Tagen nach Eingang und Kontrolle der Lieferung schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar
festgestellt werden können, sind KMW unverzüglich nach deren Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
4.5
Die Gewährleistung entfällt, wenn durch den Auftraggeber Änderungen
durchgeführt werden, welche durch KMW Ingenieurbüro nicht mitgetragen
werden.
Wurde durch KMW unstreitig teilweise fehlerhafte Leistung erbracht, ist der
Auftraggeber dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfrei erbrachten
Teil der Lieferung zu leisten. Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit
rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen erlaubt.
4.6 Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt
6 Monate.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Konstruktionen und Dienstleistungen bleiben, bis
zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KMW
Ingenieurbüro.
6. Zahlungen
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
ist explizit ausgewiesen und wird dem Rechnungsbetrag zugeschlagen.
6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn KMW Ingenieurbüro über den
Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst ist.
6.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist KMW Ingenieurbüro berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe des von seiner
Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite,
mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller
die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen
einstellen.
7. Schutzrechte Dritter, Datenschutz
7.1 Die Auftragsabwicklung unterliegt der Geheimhaltung aller
Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers.
7.2 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben
des Auftragsgebers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber
KMW von sämtlichen Ansprüchen frei.
7.3 Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der
Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten EDV- technisch
gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder
Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und
Vereinbarungen nicht berührt.