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--- AGB ---

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. 1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
  2. 1.2. Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie vom KMW Ingenieurbüro für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  3. 1.3. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    Mit Vertragsabschluss gelten diese Bedingungen als vereinbart.
  4. 1.4. Hinweisen des Auftraggebers auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen in Gegenbestätigungen oder Bestellungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Preisstellung

  1. 2.1. Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber
    bzw. eine Auftragsbestätigung durch KMW Ingenieurbüro.
    Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen.
  2. 2.2. Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind die vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen,
    Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Lasten- bzw. Pflichtenhefte sowie verbindliche Absprachen.
  3. 2.3. Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen KMW Ingenieurbüro zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
  4. 2.4. Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

3. Liefertermine und Lieferfristen

  1. 3.1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, beginnen an dem Tag, an dem diese gemäß schriftlicher Vereinbarung zustande
    kommen. Sollte auch nur eine der Parteien der Ansicht sein, dass Einzelheiten der Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

4. Gewährleistung

  1. 4.1. Sollten von KMW Ingenieurbüro gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf
    Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen,
    mit der Maßgabe, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Sollte die angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat der
    Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.
  2. 4.2. Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von KMW Ingenieurbüro verweigert wird, oder wenn die
    sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist.
  3. 4.3. Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung
    beruhen gilt:
    • - KMW Ingenieurbüro haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden
    • - Für unmittelbare Schäden haftet KMW Ingenieurbüro nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
    • - Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Konstruktion bzw. Dienstleistung beschränkt.
  4. 4.4. Der Auftraggeber hat KMW Ingenieurbüro festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und Kontrolle der Lieferung schriftlich
    mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind KMW unverzüglich nach deren Entdeckung
    schriftlich mitzuteilen.
  5. 4.5. Die Gewährleistung entfällt, wenn durch den Auftraggeber Änderungen durchgeführt werden, welche durch KMW Ingenieurbüro nicht mitgetragen werden.
    Wurde durch KMW unstreitig teilweise fehlerhafte Leistung erbracht, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfrei erbrachten
    Teil der Lieferung zu leisten. Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen erlaubt.
  6. 4.6. Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. 5.1. Die gelieferten Konstruktionen und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KMW Ingenieurbüro

6. Zahlungen

  1. 6.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
    ist explizit ausgewiesen und wird dem Rechnungsbetrag zugeschlagen.
  2. 6.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn KMW Ingenieurbüro über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt,
    wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst ist.
  3. 6.3. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist KMW Ingenieurbüro berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe des von seiner Geschäftsbank
    berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
    zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.
    Bei Zahlungsverzug kann KMW nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

7. Schutzrechte Dritter, Datenschutz

  1. 7.1. Die Auftragsabwicklung unterliegt der Geheimhaltung aller Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers.
  2. 7.2. Werden bei Lieferungen von Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftragsgebers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber
    KMW von sämtlichen Ansprüchen frei.
  3. 7.3. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten EDV- technisch
    gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. 8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. 8.2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und
    Vereinbarungen nicht berührt.